Statistikvorgaben

  1. So sei ein pauschalierter Betriebskostenabzug von 50 Prozent zur Vereinfachung der Gewinnermittlung vorgesehen, umfangreiche Statistikvorgaben sollen wegfallen und die Umsatzsteuerpflichten abgeschafft werden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 31.01.2003)