Das wirkt sich auf das durch den Beratungsvertrag begründete Dauerschuldverhältnis aus; dieses ist ohne Inhalt und damit ohne Wirkung, solange das Aufsichtsratsmandat besteht (ähnlich Mertens, FS Steindorff, S. 182 ff.).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Münchner Experte Professor Ernst Steindorff sagte den Stuttgarter Nachrichten, eine solche Gebühr würde gegen europäische Gemeinschaftsverträge verstoßen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)