Auch in Nordrhein-Westfalen ist die gesetzlich vorgesehene Bevorzugung von Frauen bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst nicht mehr zulässig.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Beispiel: Stellenbesetzung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.04.2004)