Es handele sich um noch lebende Menschen, bei denen der Sterbeprozeß "unumkehrbar geworden ist und der Tod unmittelbar bevorsteht".
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Entnahme von Organen bei Menschen, die im Sterbeprozeß seien, könne nicht als Spende bezeichnet werden, weil sie keine Entscheidung mehr treffen könnten.
( Quelle: )
Dem hielt Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) entgegen, mit dem Hirntod sei lediglich ein unumkehrbarer Sterbeprozeß eingeleitet.
( Quelle: Welt 1997)