Sterbeprozeß

  1. Es handele sich um noch lebende Menschen, bei denen der Sterbeprozeß "unumkehrbar geworden ist und der Tod unmittelbar bevorsteht". ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die Entnahme von Organen bei Menschen, die im Sterbeprozeß seien, könne nicht als Spende bezeichnet werden, weil sie keine Entscheidung mehr treffen könnten. ( Quelle: )
  3. Dem hielt Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) entgegen, mit dem Hirntod sei lediglich ein unumkehrbarer Sterbeprozeß eingeleitet. ( Quelle: Welt 1997)