Steueränderungsgesetzes

  1. Wird der Gewinn ausgeschüttet, so reduziert sich der Spitzensteuersatz auf 36 %, wobei § 6 des Steueränderungsgesetzes eine Anrechnung in Höhe von 22,5 % auf die vom Dividendenempfänger zu zahlende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vorsieht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)