Der Rechnungshof schlägt daher vor, Kriminalbeamten das Recht auf Einsicht in Steuerakten einzuräumen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.02.2005)
Bis heute sind viele Steuerakten aus dieser Zeit noch offen, weil die Anleger die Einsprüche gegen ihre Steuerbescheide nicht zurückgenommen haben.
( Quelle: Welt 1999)
Von Montag, 19., bis Freitag, 23. Juli, ist deshalb der Zugriff auf die Steuerakten nur begrenzt möglich.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.07.2004)