Und somit sei ein Steueranspruch bezüglich des Pauschalhonorars im Jahr 1992 nicht entstanden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Damals hatten die Verfassungsrichter kritisiert, dass Zinsen zwar per Gesetz der Einkommensteuer unterliegen, der Steueranspruch des Staates aber wegen des Bankgeheimnisses nicht wirksam durchgesetzt werden konnte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.04.2002)
Ein Steueranspruch des Staates entstehe jedenfalls erst, 'wenn vielleicht im Jahr 2000 die erste Instanz des Verwaltungsgerichtsstreits zwischen der Treuhand und der Novum abgeschlossen ist'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)