Der Verzicht Österreichs auf eine Kapitalertragsteuer für Steuerausländer berührt das Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus nicht.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Der deutsche Anleger ist als Steuerausländer in Österreich von der Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) befreit.
( Quelle: DIE WELT 2001)