Und hier besitzen die Chiracs ein Schloß, einen laut Steuerausweis "Zweitwohnsitz", im Wert von 1,2 Millionen Franc.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Zweck des § 14 III UStG ist es, Mißbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern (vgl. den Bericht des Finanzausschusses über den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes - Nettoumsatzsteuer -, BT-Dr 5/1581, S. 15).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)