"Die Zeche zahlt der Steuerbürger."
( Quelle: Welt 1999)
Die Chancen dafür stehen recht gut, schließlich hat der Bundesfinanzhof auch im vergleichbaren Fall des Abschlusses eines Mietvertrages mit einem unterhaltsberechtigten Kind zugunsten der Steuerbürger entschieden.
( Quelle: DIE WELT 2001)