Steuerbemessung

  1. Ein Joki-Koeffizient, der über den Schalldruck närrischen Gelächters bei den ersten Sitzungen gemessen wird, soll die Formel für die Steuerbemessung ergänzen und die Karnevalsvereine dann fiskalisch entlasten, wenn der Saal bebt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)