Steuerberatergesetz

  1. Tatsächlich sind Buchführungshelfer lediglich befugt, Gewerbetreibenden bei der Erfassung ihrer laufenden Geschäftsvorfälle zu helfen; die vollständige Übernahme der Buchführung verbietet das Steuerberatergesetz. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)