Steuerberaterkosten

  1. Die Kosten für die Programme sind als Steuerberaterkosten obendrein in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.05.2002)
  2. Zum Beschwerdewert eines Auskunftsurteils sind Steuerberaterkosten zwecks Einkommensermittlung auch dann zu rechnen, wenn sie bei der späteren Steuererklärung ohnehin entstanden wären (134). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)