Zudem habe das Bundesverfassungsbericht entschieden, dass die Berechnung der Kinderfreibeträge in den Steuerbescheiden der Jahre 1982 und 1983 rechtswidrig war.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.06.2003)
Doch erst Ende 2000 kam die Sache heraus - bei vorläufigen Steuerbescheiden, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassunsgerichts korrigiert werden mussten.
( Quelle: Abendblatt vom 22.07.2004)
Hinzu kommen diverse Zahlungsverpflichtungen, unter anderem aus erst vor kurzem ergangenen Steuerbescheiden über 55 Mio. DM betreffend Betriebsprüfungen für 1990 bis 1993.
( Quelle: DIE WELT 2000)