So behilft man sich mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte, bei den Betriebsgrundstücken werden gesondert ermittelte Grundstückswerte verwendet, die im Durchschnitt nur etwa 60 Prozent der tatsächlichen Werte widerspiegeln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.07.2003)