Steuerfrei bleibt ein Grundfreibetrag, der eigentlich im nächsten Jahr angehoben werden sollte.
( Quelle: ZDF Heute vom 28.09.2002)
Steuerfrei sollen 15 000 Mark als Existenzminimum seien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Steuerfrei bleiben lediglich Eigenleistungen im privaten Haushalt, selbst genutztes Privatvermögen (eigene Wohnung etc.) und Transfers wie Sozialhilfe, Wohngeld, Stipendien etc.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.05.2004)
Steuerfrei von dort eingeführt werden darf nur eine Stange pro Person.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.11.2004)