Steuerfreisetzung

  1. Nicht der Bedarf zum Leben soll künftig der Maßstab sein, sondern 15 Prozent Abstand zum Nettolohn, ohne daß Steuerfreisetzung zum Existenzminimum, daß Wohngeld, Familienlastenausgleich gelten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)