Eine Kürzung dieser Kosten um einen Eigenteil - die sogenannte zumutbare Belastung - sei Alleinerziehenden nicht zuzumuten, entschied das oberste deutsche Steuergericht in München.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Deshalb soll jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob der Staat gegen das Grundgesetz verstößt, indem er auch den existenznotwendigen Bedarf der Steuerzahler und ihrer Familien besteuert, teilte das höchste Steuergericht am Mittwoch mit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2005)
Sollten das oberste deutsche Steuergericht aber zu dem Ergebnis kommen, dass die Gratisaktien nicht zu versteuern sind, würde das Finanzministerium nach Ansicht von Experten wohl ein entsprechendes Schreiben an die Finanzverwaltung herausgeben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.07.2002)