Der Verlustvortrag: Bislang war es möglich, Gewinne mit Verlusten zu verrechnen und Verluste in zukünftige Steuerjahre vorzutragen, sofern dabei gewisse Fristen eingehalten wurden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.11.2002)
In der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft ihm und Eckardt vor, die Einkünfte Steffi Grafs für die Steuerjahre 1989 bis 1993 falsch angegeben bzw. verschwiegen zu haben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)