Steuerkarte

  1. Für jeden weiteren Job neben dem Hauptjob gibt es eine weitere Steuerkarte, auf der die Steuerklasse VI vermerkt ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.12.2001)
  2. Und die Kellner einer Kneipe, wundert sich ein Anrufer, werden ohne Steuerkarte beschäftigt. ( Quelle: BILD 1998)
  3. Das Finanzamt trägt einen monatlichen Freibetrag von 100 DM auf seiner Steuerkarte ein. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  4. Natürlich bleibt auch noch der Weg über die Lohnsteuerkarte: Dann sind die eventuell anfallenden Steuern über die Steuerkarte der Haushaltshilfe einzubehalten und an das örtlich zuständige Finanzamt abzuführen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2003)
  5. Billigjobs sind begehrt wie noch nie: Fast 54 000 Berliner arbeiten ohne Steuerkarte und zahlen keine Sozialabgaben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Ich sagte mir, Knast kriegste ohnehin, was sollste noch arbeiten mit Steuerkarte. ( Quelle: TAZ 1988)