Wer vor der Arbeitslosigkeit ein Bruttoeinkommen von 3 400 Mark hatte, kann nach der neuen Tabelle pro Monat mit einem um zwölf Mark höheren Arbeitslosengeld rechnen (bei Steuerklasse I/IV, ohne Kind).
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Es beträgt in diesem Fall (Steuerklasse III/2) für zwei Kinder 440 Mark. Außerdem zahlt der Arbeitnehmer bei 1600 Mark brutto keine Steuern, sondern nur Sozialabgaben.
( Quelle: BILD 1997)
Die Anzahl der Steuerzahler in der mittleren Steuerklasse stieg von 33 auf 42 Prozent.
( Quelle: Die Zeit (42/2003))
Damit lasse sich beispielsweise weder das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht noch eine andere Steuerklasse erreichen.
( Quelle: )
Ein alleinstehender Arbeitsloser (Steuerklasse I/0) mit einem früheren Bruttoverdienst von 4000 Mark hat 1994 monatlich 1464 Mark Arbeitslosengeld erhalten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Als Single der Steuerklasse I mußte man bis zum sechzigsten Lebensjahr fünfzig Prozent des Gehaltes an Steuern und Abgaben zahlen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Hier gebe es in erster Linie nur Klärungsbedarf in der Steuerklasse I (nächste Familienangehörige).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)