Steuermehrzahlung

  1. Mit bestandskräftig gewordenem Steuerbescheid vom 15. 10. 1985 wurde gegen die Kl. für das Jahr 1983 wegen eines Spekulationsgewinns von 121893 DM eine Steuermehrzahlung von 56996,20 DM festgesetzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)