Ist die Bedarfsmesszahl größer als die Steuermesszahl - vereinfacht gesagt, der Bedarf größer als die Mittel, die aus eigener Kraft zur Verfügung stehen -, dann wird in Hessen die Differenz zu mindestens 50 Prozent aus dem KFA ausgeglichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.10.2002)
Um das Problem der Finanzierungslücke so klein wie möglich zu halten, wird die Steuermesszahl bundesweit auf drei vereinheitlicht und dadurch das Gewerbesteueraufkommen gedrückt.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.08.2003)
Als Ausgleich soll nach Eichels Willen die bisherige Staffelung der so genannten Steuermesszahl entfallen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 06.08.2003)