Steuerpflichtigen

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  1. Fahrten zur Arbeitsstelle sind für den Großteil der Steuerpflichtigen beruflich veranlasste und unvermeidliche Kosten! ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2005)
  2. Damit habe der Gesetzgeber einen Weg für die Finanzverwaltung geschaffen, einen anderen als den Steuerpflichtigen in Anspruch zu nehmen, nämlich den Auftraggeber. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Jedoch könne er zu einer "tatsächlichen Verständigung" prinzipiell nur soviel sagen, daß davon nur die tatsächlich erwiesenen Einnahmen des Steuerpflichtigen erfaßt werden könnten, nicht aber hinterzogene Einnahmen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Sie dürfen einfach mal beim Steuerpflichtigen nachschauen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.03.2002)
  5. Für alle übrigen Steuerpflichtigen würde die Auszahlung des Kindergeldes in der Regel unmittelbar durch die Finanzämter erfolgen, und zwar in Form einer Verrechnung mit der Einkommensteuerschuld. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Anderenfalls würde der Steuerstaat dem Steuerpflichtigen die Hauptfunktion seines Einkommenserwerbs, die Selbstfinanzierung seines individuellen Bedarfs und eine entsprechende Entlastung des Sozialstaates, zerstören. ( Quelle: Die Zeit (20/2002))
  7. Nimmt man die Spitze der Einkommenspyramide, die jährlich mehr als 500 000 Euro verdient, so zahlen rund 35 000 oder 0,13 Prozent aller Steuerpflichtigen 13 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. ( Quelle: Die Welt vom 08.11.2005)
  8. In mehreren Fällen haben die Behörden gegenüber vermögenden Steuerpflichtigen unzureichend und zögerlich gehandelt, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Obwohl die Deutschen bereits seit vier Jahren die Möglichkeit haben, ihre Einkommensteuer-Erklärung per Internet an das zuständige Finanzamt zu übermitteln, bevorzugen die meisten Steuerpflichtigen weiterhin die Papierform. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.08.2005)
  10. Angesichts der Gesamtzahl von 35 Millionen Steuerpflichtigen könne von einer Verletzung des in der Verfassung verankerten Grundsatzes lokaler Steuerhoheit keine Rede sein. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.09.2005)
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