Doch es gibt Ausnahmen: "Wenn der Sport gezielt zur Behebung oder Besserung einer gesundheitlichen Störung betrieben wird, sind die damit verbundenen Aufwendungen als Krankheitskosten abziehbar", erklärt Peter Kauth, Steuerexperte von Steuerrat 24.de.
( Quelle: Die Welt vom 31.01.2005)
Brauchen Sie Auskünfte vom Arbeitsamt oder einen Steuerrat vom Finanzamt?
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)