So werden etwa Ehepaare mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50 000 Mark beim Bau eines Eigenheims um rund 5500 Mark besser gestellt als durch die bisherige Steuerregelung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Wegfall dieser Steuerregelung würde den betroffenen Beschäftigten nach Verdi-Berechnungen Lohneinbußen zwischen drei und 14 Prozent bescheren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.06.2005)
Für ihn galt bisher eine besonders günstige Steuerregelung; künftig wird er behandelt wie ein Arbeitnehmer mit Firmenwagen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Geschiedene Paare mit Kindern: Diese fallen unter die bereits gültige Steuerregelung, sagt Marlene Großkreutz.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)