Die höchsten deutschen Steuerrichter in München haben den Fall daher mit einem erst jetzt veröffentlichten Beschluss vom 22.5.2002 (II R 61/99) dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.12.2002)
Doch die Hannoveraner Steuerrichter stellten pfiffigen Anlegern keinen Blankoscheck aus.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.12.2002)