Steuersachen

  1. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen i.S.d. 2, 33 StBerG und die treuhänderische Tätigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Merkwürdigerweise scheint auch der Leidensdruck in Steuersachen nicht ausgereicht zu haben, um Reformen früher anzustoßen. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Dadurch ist ein weiterer Schritt zur Wiederherstellung des vollen Rechtsschutzes in Steuersachen getan. ( Quelle: Die Zeit (10/1949))