Steuersachverhalten

  1. Allenfalls wird bei einfach gelagerten Steuersachverhalten zum Teil noch per EDV-Ausdruck ein Kurzhinweis darauf gegeben, für welche Fälle das Finanzamt von der Erklärung des Steuerzahlers abgewichen ist. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)