Steuersatzung

  1. Kreise und Städte können nicht verpflichtet werden, so entschied am Donnerstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel, in ihrer Steuersatzung nach dem Anteil der Einnahmen aus dem Alkoholausschank am Gesamtumsatz zu differenzieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)