Steuersenkungsstufen

  1. Wer die Staatsfinanzen nicht endgültig und auf Jahrzehnte zerrütten will, belässt es im Moment besser bei den bis 2005 bereits im Gesetz festgeschriebenen beiden ausstehenden Steuersenkungsstufen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.05.2003)