Wenn der bürgerdann auch noch diese Belastung als richtig ansieht, hat das Steuerstrafrecht wieder einen Sinn und die Tätigkeit der Steuerfahnder ist zu loben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Gesetzt den Fall, daß es zu einer Anklage und auch zu einer Verurteilung käme, sei daher immer noch die Frage, wie die Strafe aussähe, erklärte der Spezialist für Steuerstrafrecht, der zusammen mit seiner Kollegin Ursula Paul Gönnenwein vertritt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)