Zudem hatte der Landesrechnungshof im Jahr 2002 Mängel im Bereich "Verfolgung von Steuerstraftaten" und der Zusammenarbeit von Dienststellen kritisiert.
( Quelle: Die Welt vom 20.08.2005)
"Es handelte sich um Betrug, nicht um Steuerstraftaten, deshalb war die Staatsanwaltschaft zuständig.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)