Die Gutachter bescheinigten ihm im Prozeß damals "Steuerungs- und Schuldunfähigkeit" aufgrund eines "alkoholisch bedingten Dämmerzustandes".
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Da viele deutsche Großunternehmen bereits historisch über erhebliche Immobilienbestände verfügen, haben sich zugleich über einen längeren Zeitraum unzweckmäßige Strukturen und unzeitgemäße Steuerungs- und Informationssysteme entwickelt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die Staatsanwaltschaft schloß in ihrem Plädoyer eine verminderte Steuerungs- und Hemmungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer Hirnschädigung durch Lösungsmitteldämpfe nicht aus.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)