Damit sei die Neufassung des Gesetzes weitergehender als die Bestimmungen selbst in Steuerverfahren, sagte der Datenschutzbeauftragte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Dagegen vertrat der Bonner Staatsrechtsprofessor Wolfgang Löwer die Ansicht, daß bei zwingendem öffentlichem Interesse im Abschlußbericht durchaus Einzelheiten aus dem Steuerverfahren genannt werden könnten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Wenn dann noch für diese Zeit die Konten eingefroren sind, hat der Unternehmer zwar das Steuerverfahren gewonnen.
( Quelle: Die Welt vom 29.03.2005)