Ein gestern vorgestelltes Memorandum soll belegen, daß der derzeitige Steuervollzug in Bayern verfassungswidrig sei: Im Vergleich zu den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen würden Selbständige, Gewerbetreibende und Kapitalbesitzer klar bevorzugt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Es waren nämlich damals einige Länder, die über laschen Steuervollzug Industriepolitik betrieben.
( Quelle: Welt 1995)