Stichprobentests

  1. Bisher gibt es nur Stichprobentests bei verendeten und notgeschlachteten Tieren, die ohnehin nicht zu Nahrungsmitteln verarbeitet werden dürfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Das BgVV hatte die Länderbehörden gebeten, bei Stichprobentests in Mastbeständen auch auf Brombuterol zu achten. ( Quelle: TAZ 1997)
  3. Im Mai 1999 dann hat die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag für beschränkte Stichprobentests vorgelegt. ( Quelle: DIE WELT 2000)