Bisher gibt es nur Stichprobentests bei verendeten und notgeschlachteten Tieren, die ohnehin nicht zu Nahrungsmitteln verarbeitet werden dürfen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Das BgVV hatte die Länderbehörden gebeten, bei Stichprobentests in Mastbeständen auch auf Brombuterol zu achten.
( Quelle: TAZ 1997)
Im Mai 1999 dann hat die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag für beschränkte Stichprobentests vorgelegt.
( Quelle: DIE WELT 2000)