Nach Ansicht der Kläger hätte die Stadt wegen der Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxyd und den weit über der sogenannten "Töpfer-Norm" liegenden Benzol-Werten längst handeln müssen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Allerdings erreichten die Konzentrationen von Stickstoffdioxyd im Ulmer Stadtzentrum etwa 45 Prozent des Grenzwerts.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)