Stickstoffdioxyd

  1. Nach Ansicht der Kläger hätte die Stadt wegen der Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxyd und den weit über der sogenannten "Töpfer-Norm" liegenden Benzol-Werten längst handeln müssen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Allerdings erreichten die Konzentrationen von Stickstoffdioxyd im Ulmer Stadtzentrum etwa 45 Prozent des Grenzwerts. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)