Stille Reserven, die sich aufgrund von Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen gebildet haben, bleiben bei der Frage, ob das Eigenkapital im Sinne des Bilanzschemas des § 266 III A HGB das gezeichnete Kapital überschreitet, außer Betracht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Stille Reserven der Versicherer könnten auch negativ sein, argumentierte Poweleit.
( Quelle: N24 vom 28.07.2005)
Stille Reserven können in schlechten Zeiten den Überschuss stabilisieren, wenn die aktuelle Anlage wenig einbringt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.11.2002)