Stimmen-Gleichheit

  1. Das Europäische Parlament wird zwar unter Mißachtung des Grundsatzes der Stimmen-Gleichheit von den Völkern gewählt, besitzt aber auch nach Maastricht nicht die klassischen Rechte nationaler Parlamente, sondern wird von den Kommissaren zensiert. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)