Besonders prägnante Ausgestaltung erfuhr die Möglichkeit des Stimmenwägens in der Regula Benedicti, der wirkungsmächtigen Klosterordnung Benedikts von Nursia aus dem zweiten Drittel des 6. Jahrhunderts. Dort heißt es in cap.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)