Die Gesellschaft verwaltet ihre Anteilsrechte an den Beteiligungsgesellschaften, insbesondere durch Ausübung des auf ihre Anteilsrechte entfallenden Stimmrechtes.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der Vorschlag der EU, säumige Beitragszahler mit Strafen wie dem Entzug des Stimmrechtes zu belegen, wurde von der Arbeitsgruppe abgelehnt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)