Stimmrechtsabgabe

  1. Wird dagegen die Stimme eines an sich ausgeschlossenen Dritten in der Versammlung unbeanstandet entgegengenommen, ist im Sinne der genannten Rechtsprechung des BGH davon auszugehen, daß die Versammlung die Stimmrechtsabgabe zugelassen hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)