Stimmrechtsmehrheit
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Wegen der besonderen Aktienstruktur lag die Stimmrechtsmehrheit jedoch bei der Kuoni-Hugentobler-Stiftung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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Die Stimmrechtsmehrheit wird nach dem Börsengang damit bei außenstehenden Aktionären liegen.
( Quelle: Handelsblatt vom 02.09.2005)
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