Stimmrechtsmehrheit

  1. Wegen der besonderen Aktienstruktur lag die Stimmrechtsmehrheit jedoch bei der Kuoni-Hugentobler-Stiftung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Die Stimmrechtsmehrheit wird nach dem Börsengang damit bei außenstehenden Aktionären liegen. ( Quelle: Handelsblatt vom 02.09.2005)