Das nämlich sieht die Stornierung eines einmal unterschriebenen Kaufvertrages gar nicht vor, wenn es sich nicht um ein sogenanntes Haustürgeschäft handelt, das eine Rücktrittsfrist von einer Woche ermöglicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), sagte, Bonn müsse sich Druckmittel wie die Stornierung von Waffenlieferungen auch weiterhin vorbehalten.
( Quelle: TAZ 1996)