Stornoabzug

  1. Darin hatten die Richter die damals üblichen Klauseln zur beitragsfreien Versicherungssumme und zum Rückkaufwert, zur Verrechnung der Abschlußkosten und zum Stornoabzug für unwirksam erklärt - allerdings wegen Unverständlichkeit. ( Quelle: Die Welt vom 13.10.2005)
  2. Damals hatten die Richter die zu dieser Zeit üblichen Klauseln zum Rückkaufwert, zur Verrechnung der Abschlusskosten und zum Stornoabzug für unwirksam erklärt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.10.2005)