Kernpunkte des Ströbele-Konzept: Auf alle Vermögensgegenstände wie Bares, Aktien oder Immobilien sollte eine Vermögensteuer erhoben werden, wobei die Schuld aus der Vermögensteuer mit der gezahlten Einkommensteuer verrechnet werden kann.
( Quelle: Spiegel Online vom 30.11.2003)