Die Kosten für die Sicherung von Übergängen teilen sich Bahn, Bund und "Straßenbaulastträger," das heißt die Straßeneigentümer.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Demzufolge standen die unter der Straße verlegten Fernmeldeleitungen nicht im Eigentum der Stadt A. als dem damaligen Straßeneigentümer, sondern im Eigentum der Post.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)