Straßenerschließungsbeitragsgesetz

  1. Das Geld wird nach dem 1995 beschlossenen Straßenerschließungsbeitragsgesetz gefordert: Danach müssen Anwohner Arbeiten an Anliegerstraßen zu 90 Prozent finanzieren, das Land Berlin beteiligt sich lediglich mit zehn Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.04.2001)
  2. Erschließungskosten // Nach dem Straßenerschließungsbeitragsgesetz von 1995 müssen Anwohner 90 Prozent der Kosten für Straßenbau vor ihren Grundstücken tragen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.04.2001)