Vier Jahre dauerte es, bis im Straßenverkehrsgesetz aus Anwohnern Bewohner wurden und in der Straßenverkehrsordnung die maximale Ausdehnung der Plakettengebiete auf 1000 Meter festgelegt war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.08.2002)
Die Bestimmung im Straßenverkehrsgesetz, nach der bisher von der ersten Minute das Parken in Parkraum-Bewirtschaftungszonen kostenpflichtig war, wird aufgehoben.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.11.2003)